Barrierefreiheitserklärung nach BaFG
des Tourismusverbandes Paznaun Ischgl (kurz: TVB)
Der Tourismusverband Paznaun Ischgl ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt grundsätzlich für die Bereiche der Website www.ischgl.com, www.galtuer.com, www.kappl.com, www.see.at und www.paznaun-ischgl.com, in denen Produkte und Dienstleistungen iSd BaFG angeboten werden. Für die Inhalte der Websites, die dem TADG unterliegen gilt die Barrierefreiheitserklärung nach dem TADG (siehe oben).
I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Ältere Inhalte entsprechen früheren Versionen der WCAG. Teile der Inhalte entsprechen Level AAA.
II. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrie-refrei:
1.1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- Einige Überschriften weisen einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund auf.
- Für einzelne Grafiken und Logos fehlen Alternativtexte.
- Nicht alle Videos verfügen (mangels Sprachaudio) über Untertitel.
Der TVB bemüht sich diese fehlenden/mangelhaften Beschriftungen laufend zu vervollständigen,
1.2. Unverhältnismäßige Belastung:
- Logoplatzierungen enthalten Text ausschließlich als Bestandteil von Bil-dern.
- Kartenlegenden werden teilweise als Text in Bildern dargestellt.
- Veranstaltungsnamen und einzelne Inhalte sind teilweise auf Englisch verfügbar.
- In Texten, Links und Bedienelementen werden teilweise englische Begriffe und Aufforderungen verwendet.
- Das Leseniveau einzelner Inhalte ist stellenweise höher als B2.
Der TVB vertritt die Ansicht, dass eine Behebung der vorstehend aufgezählten In-halte im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen eine unverhältnismäßige Be-lastung darstellen würde. Der TVB bemüht sich seine neuen Inhalte entsprechend den Bestimmungen zu veröffentlichen.
1.3. Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des TADG:
- Einige Schaltflächen weisen einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund auf.
Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barri-erefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant. Der TVB bemüht sich darum diese bei Bedarf zu optimieren.
Inhalte von Dritten, beispielsweise den regionalen Betrieben, Veranstaltern etc. un-terliegen nicht dem Einflussbereich des TVB und sind entsprechend von der Richtlinie (EU) 2019/882 ausgenommen.
III. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und im Juni 2026 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG (Barrierefreiheitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA (29.08.2025) durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
IV. Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist dem TVB die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung dieser Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so wird erbeten diese per E‑Mail mitzuteilen. Der TVB wird Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an website@paznaun-ischgl.com mit dem Betreff "Meldung von Barrieren in der Website [LINK]". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
V. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an das Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol wenden.
Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und den Hinweisgeber oder innerhalb von acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein Marktüberwachungsverfahren gemäß dem 6. Abschnitt des BaFG durchgeführt wird oder von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.
VI. Fakultative Inhalte
Der TVB ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.2 ist für Q1 2028 geplant.
Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung (Der Tourismusverband Paznaun – Ischgl vorgestellt | Ischgl).